Nienburg (Saale) ist eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Salzlandkreis
Einwohner
6053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06429
Vorwahl
034721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nienburg (Saale)
Markt 1
06429 Nienburg (Saale)
2. Landkreis Nienburg (Saale)
Bismarckstraße 1
06429 Nienburg (Saale)
3. Agentur für Arbeit Nienburg
Am Alten Bahnhof 1
31582 Nienburg (Saale)
Gemeinde Nienburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 2/2024 "Lebensmittelmarkt an der Calbeschen Straße" der Stadt Nienburg (Saale) ist in Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 2/20 "Wohngebiet östlich Georg-Müller-Straße Nienburg" wurde öffentlich bekanntgemacht.
- Bebauungsplan Nr. 1/2021 "Wohngebiet Nienburger Straße in Neugattersleben" ist verfügbar.
- Teilflächennutzungsplan Windpark Pobzig und Bebauungsplan Nr. 1/2015 Windpark Pobzig sind weitere aktuelle Planungen.
- Flächennutzungsplan der Stadt Nienburg (Saale) - 2. Entwurf ist veröffentlicht.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.