Nienburg (Saale) ist eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Salzlandkreis
Einwohner
6053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06429
Vorwahl
034721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nienburg (Saale)
Markt 1
06429 Nienburg (Saale)
2. Landkreis Nienburg (Saale)
Bismarckstraße 1
06429 Nienburg (Saale)
3. Agentur für Arbeit Nienburg
Am Alten Bahnhof 1
31582 Nienburg (Saale)
Gemeinde Nienburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 2/2024 "Lebensmittelmarkt an der Calbeschen Straße" der Stadt Nienburg (Saale) ist in Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 2/20 "Wohngebiet östlich Georg-Müller-Straße Nienburg" wurde öffentlich bekanntgemacht.
- Bebauungsplan Nr. 1/2021 "Wohngebiet Nienburger Straße in Neugattersleben" ist verfügbar.
- Teilflächennutzungsplan Windpark Pobzig und Bebauungsplan Nr. 1/2015 Windpark Pobzig sind weitere aktuelle Planungen.
- Flächennutzungsplan der Stadt Nienburg (Saale) - 2. Entwurf ist veröffentlicht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.