Nienburg (Saale) ist eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Salzlandkreis
Einwohner
6053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06429
Vorwahl
034721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nienburg (Saale)
Markt 1
06429 Nienburg (Saale)
2. Landkreis Nienburg (Saale)
Bismarckstraße 1
06429 Nienburg (Saale)
3. Agentur für Arbeit Nienburg
Am Alten Bahnhof 1
31582 Nienburg (Saale)
Gemeinde Nienburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 2/2024 "Lebensmittelmarkt an der Calbeschen Straße" der Stadt Nienburg (Saale) ist in Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 2/20 "Wohngebiet östlich Georg-Müller-Straße Nienburg" wurde öffentlich bekanntgemacht.
- Bebauungsplan Nr. 1/2021 "Wohngebiet Nienburger Straße in Neugattersleben" ist verfügbar.
- Teilflächennutzungsplan Windpark Pobzig und Bebauungsplan Nr. 1/2015 Windpark Pobzig sind weitere aktuelle Planungen.
- Flächennutzungsplan der Stadt Nienburg (Saale) - 2. Entwurf ist veröffentlicht.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.